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Kooperative Publikation: Rahmenbedinungen für Kooperationspartner

Wir bieten Unternehmen, Organisationen und Personen die Möglichkeit, ihre Werke im Rahmen unseres Verlagsprogramms durch uns zu publizieren (kooperative Publikation). Das folgende Dokument beschreibt die Rahmenbedingungen für Kooperationspartner und kooperative Publikationen. Diese Bedingungen sollten nur als Richtlinien betrachtet werden.

Voraussetzung für kooperative Publikationen ist die Eignung des fraglichen Werkes (im folgenden auch Kooperationstitel), in unser Programm aufgenommen zu werden. Der Kooperationspartner beteiligt sich dazu einmalig an den Herstellungskosten der Erstauflage des Titels. Der Kooperationspartner ist dabei Mitproduzent, nicht Mitverleger.

Ist der Koopertionspartner auch Urheber des Werkes, entwerfen wir einen speziellen Verlagsvertrag, der mit dem Kooperationsvertrag gekoppelt ist. Die Honorarvergütung ist dann Gegenstand beider Vertragswerke. Ist der Kooperationspartner nicht Urheber des Werkes, schließen wir mit dem/ den Urheber/n des Werkes gesondert Verlagsverträge. Dem stimmt der Kooperationspartner zu.

Der Kooperationspartner erhält für seine Beteiligung an der Herstellung der Erstauflage zeitlich unbegrenzt 50% des Nettorerlöses, wie er sich aus jedem verkaufen Exemplar des Koopertionstitels und aus Nebenrechtsverwertungen (insofern diese im Verlagsvertrag mit dem Urheber des Werkes eingeschlossen sind) ergibt.

Kooperative Publikationen bendürfen einer soliden rechtlichen Basis. Genauen Bedingungen regelt daher der jeweilige Kooperationsvertrag. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte hier.

Stand dieses Dokumentes 03/2011